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Zivilrecht

Unter das Rechtsgebiet des Zivilrechts, auch Bürgerliches Recht oder Privatrecht genannt, fallen sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen Personen (bspw. Verbraucher) und juristischen Personen (bspw. eine GmbH).

Neben meiner schwerpunktmäßigen Tätigkeit auf den Rechtsgebieten des Arbeits-, Straf- und Verkehrsrechts bin ich auch in diesem Bereich tätig, der aufgrund seines großen Umfangs immer wieder Streitigkeiten verschiedenster Arten hervorbringt, wie z.B.:

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Ansprüche aus Kauf- oder Werkverträgen
  • Mietrecht
  • Versicherungsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • AGB- Recht
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