Die Straßenverkehrsbehörde kann aufgrund der hoheitlichen Kompetenzen der Verwaltung gegen Sie verschiedenste Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis, soweit Sie sich zum Führen eines Kraftfahrzeugs als ungeeignet erweisen.
Um das Verfahren gegenüber der Behörde, die auf diesem Bereich fachlich geschulte Mitarbeiter beschäftigt, auf "Augenhöhe" zu führen, ist es erforderlich, dass Sie bereits am Anfang des Verfahrens kompetent durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten werden.
Hierfür gilt es zunächst Akteneinsicht zu beantragen und sodann gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen.
Franco Zauner | Rechtsanwalt
Arbeitsrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht | Zivilrecht
www.ra-zauner.de
Kontaktformular
Tel.: 0531/45234
Pawelstrasse 5
38118 Braunschweig
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