Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bin ich schwerpunktmäßig auf dem Bereich des Strafrechts tätig und zwar insbesondere in den folgenden Bereichen:
Auf dem Gebiet des Strafrechts muss sich der Strafverteidigung beauftragte Rechtsanwalt darüber bewusst sein, dass der Beschuldigte sein vollstes Vertrauen in die anwaltliche Tätigkeit setzt, denn der Beschuldigte befindet sich aufgrund der teilweise drohenden Strafen wie z.B. eine Freiheitsstrafe in einer absoluten Ausnahmesituation. Der auf dem Beschuldigten lastende Druck durch eine ggf. erfolgte Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Gegenständen, Telefonüberwachung oder sogar durch eine Inhaftierung ist enorm, so dass er auf anwaltliche Hilfe dringend angewiesen ist.
Aufgrund dessen biete ich meinen Mandanten mein volles Engagement, um in dieser Situation durch meine Fachkenntnisse bei Seite zu stehen und das Verfahren mit einem optimalen Ergebnis abzuschließen.
Um den Mandanten frühzeitig professionell beraten und wenn möglich bereits erste Sorgen zu nehmen, sowie eine effektive Verteidigungsstrategie erarbeiten zu können, benötigt der Anwalt zunächst nähere Kenntnisse über den strafrechtlichen Vorwurf sowie den zugrundeliegenden Sachverhalt. Hier zu ist die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte zu beantragen, die dem Rechtsanwalt von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten zugesandt wird, sobald er sich für seinen Mandanten durch Vorlage einer Vollmacht legitimiert hat.
Wichtig ist, dass Sie bis zu diesem Zeitpunkt folgenden Grundsatz einhalten:
Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht und Besprechung mit dem Rechtsanwalt!
Die Polizei, die Staatsanwaltschaft sowie die Gerichte sind verpflichtet den Sachverhalt umfassend aufzuklären, sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten des Beschuldigten.
Aufgrund dessen wird durch Befragungen und teilweise kriminalistische List versucht, möglichst frühzeitig vom Beschuldigten eine Aussage zum Tatvorwurf zu erhalten. Sollten Sie in dieser Lage des Verfahrens eine Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung tätigen, kann dies für das weitere Strafverfahren und die Verteidigungsstrategie von großem Nachteil sein, denn solche Aussagen lassen sich sehr schwer revidieren oder richtigstellen.
Deshalb lautet meine Handlungsempfehlung, dass Sie weder gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Gerichten eine Aussage tätigen, sondern sich einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer strafrechtlichen Interessen beauftragen, damit die weitere Vorgehensweise besprochen werden kann, denn diese ist nahezu immer gleich. Der Rechtsanwalt beantragt Einsichtnahme in die Strafakte, danach wird der Sachverhalt besprochen und darüber entschieden, welches weitere Vorgehen das beste ist. Wenn überhaupt wird nur durch den Anwalt eine Einlassung zum Strafvorwurf abgegeben.
Als Rechtsanwalt im Bereich des Strafrechts bin ich nicht ausschließlich als Strafverteidiger in dem Sinne tätig, dass ich die Beschuldigten verteidige, sondern vertrete im Rahmen eines Strafverfahrens auch die Geschädigten als sogenannter Opferanwalt. Durch den Gesetzgeber sind in den letzten Jahren die Rechte der Geschädigten im Strafverfahren erheblich verstärkt worden, so dass die Opfer heutzutage die Möglichkeit haben aktiv an dem Strafprozess gegen den Beschuldigten teilzunehmen bzw. sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, um ihre eigenen Interessen effektiv durchsetzen zu können.
Zur effektiven Durchsetzung der Interessen der Opfer einer Straftat hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Nebenklage sowie des Adhäsionsverfahrens geschaffen und diese gesetzlichen Regelungen im Strafrecht in den letzten Jahren im Einzelnen immer mehr erweitert. So ist das Opfer einer Straftat nicht lediglich darauf beschränkt, als Nebenkläger am Strafverfahren teilzunehmen, sondern durch die Regelung zum Adhäsionsverfahren ist es darüber hinaus möglich zivilrechtliche Ansprüche in Form der Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz im Strafverfahren durchzusetzen. Einzelheiten über die nähere Ausgestaltung sowie die Vorteile dieser Verfahren finden Sie in den jeweiligen Themen relevanten Beiträgen auf dieser Homepage.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen