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Der Betriebsrat

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Geschrieben am: 24. März 2016
Geschätzte Lesezeit 1 minute

In unserem modernen Rechtsstaat hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmern nicht nur Schutzrechte zugesprochen, sondern die Arbeitnehmerrechte sollen bei verschiedensten Entscheidungen des Arbeitgebers gewahrt werden.

Hierfür sind im Arbeitsrecht insbesondere die Betriebsräte zuständig, die die Interessen der Arbeitnehmer wahrnehmen.

Das Betriebsverfassungsrecht eröffnet dem Betriebsrat eine Reihe von Beteiligungsrechten wie z.B. die Anhörung, die Beratung, den Widerspruch, das Zustimmungsverweigerungsrecht sowie die Geltendmachung etwaiger Mitbestimmungsrechte mit dem Ziel des Abschlusses einer konkreten Betriebsvereinbarung.

Um die Rechte effektiv wahrnehmen und notfalls auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen zu können, stehe ich Ihnen in diesen und weiteren Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts mit meiner Fachkenntnis zur Verfügung.

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