Im Verwaltungsrecht geht es im Allgemeinen um Rechtsbeziehungen, die sich aus öffentlich- rechtlichen Vorschriften ergeben.
Anwaltliche Hilfe ist meistens dann nötig, wenn der Bürger oder der Beamte mit einem beabsichtigten Handeln der Behörde oder seinem Dienstherrn konfrontiert wird, das für ihn nachteilig ist, bspw. der Erlass eines belastenden Verwaltungsakts oder sonstigen Maßnahme.
Rechtsgebiete:
Die Besonderheit im Verwaltungsrecht besteht darin, dass es der Behörde aufgrund der öffentlich- rechtlichen Vorschriften möglich ist, sich einen eigenen Titel in Form eines Verwaltungsakts zu schaffen, aus dem die angeordnete Maßnahme auch grds. vollstreckt werden kann.
Diese Besonderheit führt gleichzeitig dazu, dass es notwendig ist, sich bereits vor dem Erlass des Verwaltungsakts, bspw. im Rahmen einer Anhörung, anwaltliche Unterstützung zu suchen, damit nach Möglichkeit der Erlass eines belastenden Verwaltungsakts verhindert werden kann, wie z.B.:
Sobald Sie einen belastenden Verwaltungsakt erhalten haben, stehen Sie bereits kurz vor einem gerichtlichen Verfahren. Denn nachdem das sog. Widerspruchsverfahren in Niedersachsen weitgehend abgeschafft wurde, muss gegen einen Bescheid der Behörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage eingereicht werden.
Entsprechend der oben aufgeführten Rechtsgebiete sowie den aufgeführten Maßnahmen wird deutlich, dass es nicht selten um Ihre wirtschaftliche Existenz geht und Sie insofern dringend auf fachliche Unterstützung in dem Klageverfahren angewiesen sind.
Um möglichst frühzeitig ein Verfahren entsprechend in die richtige Richtung leiten zu können, ist es deshalb von Vorteil, wenn Sie die anwaltliche Unterstützung bereits vor dem Erlass einer belastenden Maßnahme in Anspruch nehmen.
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