In nahezu allen Verkehrsunfällen bleibt es nicht bei einem bloßen Blechschaden, sondern es werden Personen verletzt.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit dem Schwerpunkt im Verkehrsrecht ist bereits deshalb notwendig, da das zu fordernde Schmerzensgeld für eine Privatperson oftmals schwer zu beziffern ist, denn es handelt sich hierbei um einen nicht konkret zu beziffernden Schaden, sondern um einen immateriellen Schadensersatzanspruch des Verletzten.
Durch die Zahlung des Schmerzensgeldes soll der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall oder irgend einem anderen schädigenden Ereignis einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzen erhalten.
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist schwierig zu bestimmen und hängt von einer Vielzahl von Umständen ab, wie unter anderem der
Die Bestimmung des konkreten Betrages des Schmerzensgeldes ist grundsätzlich eine Abwägung der Schwere der Verletzungen im Einzelfall.
In der Praxis helfen dem Rechtsanwalt und den Gerichten bei der Bemessung sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Dabei handelt es sich aber keinesfalls um starr anzuwendenden Vorgaben, sondern die Schmerzensgeldtabellen enthalten eine Vielzahl von früheren Gerichtsentscheidungen, so dass aufgrund des dort beschriebenen Sachverhalts und der erlittenen Verletzungen ein Vergleich zu den Verletzungsfolgen in dem vorliegenden Verkehrsunfall gezogen werden kann.
Es versteht sich von selbst, dass die Versicherung des Unfallgegners ein Interesse daran hat, möglichst wenig zu zahlen und um hier auf "Augenhöhe" verhandeln zu können, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in nahezu jedem Fall zu empfehlen, denn nur so erfahren Sie überhaupt, welche Höhe des Schmerzensgeldes in Ihrem Einzelfall angemessen wäre.
Franco Zauner | Rechtsanwalt
Arbeitsrecht | Strafrecht | Verkehrsrecht | Zivilrecht
www.ra-zauner.de
Kontaktformular
Tel.: 0531/45234
Pawelstrasse 5
38118 Braunschweig
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