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Rechtsanwalt Zauner

Ihr Rechtsanwalt in Braunschweig

Meine Tätigkeitsschwerpunkte als Rechtsanwalt in Braunschweig sind in den Bereichen Strafrecht und Arbeitsrecht nicht etwa zufällig gewählt, sondern beide Rechtsgebiete sind enger miteinander verknüpft, als es auf den ersten Blick erscheint.

Ineinander übergreifende Rechtsprobleme bestehen auch im Verkehrsrecht - denken Sie nur an den Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Sie als Arbeitnehmer auf Mobilität mit dem Auto angewiesen sind.

Schwerpunkte in den Rechtsbereichen

Arbeitsrecht Braunschweig

Arbeitsrecht

Relevante Themen des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer

Strafrecht Braunschweig

Strafrecht

Wichtige Hinweise und Beiträge im Rechtsbereich des Strafrechts

Verkehrsrecht Braunschweig

Verkehrsrecht

Ausgewählte Themen des Verkehrsrechts für Sie zur Verfügung gestellt

Neben den Rechtsbereichen Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht bin ich als Rechtsanwalt in Braunschweig zudem in den allgemeineren Rechtsbereichen des Zivilrechts und Verwaltungsrechts tätig und vertrete Sie bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen im außergerichtlichen Verfahren und im gerichtlichen Verfahren.

Philosophie

Grundlagen der Zusammenarbeit

Mein Anspruch als Rechtsanwalt ist es, Ihre rechtlichen Anliegen in Ihrem Interesse zuverlässig zu vertreten. Die Grundlage für das Erreichen dieses Ziels ist für mich gegenseitiges Vertrauen, denn nur so kann sich eine optimale Zusammenarbeit entwickeln und entsprechend positive Ergebnisse hervorbringen. Rechtliche Auseinandersetzungen können mitunter recht lange andauern, so dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Mandant und Anwalt die Grundlage des gemeinsamen Erfolgs bildet.

Während der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit bin ich vom Anfang bis zum Ende auf Ihre Mitarbeit angewiesen, um ein optimales Ergebnis in der Sache zu erreichen. Oftmals stellt sich die Situation für die Gegenseite gänzlich anders dar und die jeweils vorgetragenen Sachverhalte weichen erheblich voneinander ab. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich Mandant und Anwalt ständig austauschen, um zum einen Missverständnisse zu vermeiden und zum anderen auf den Vortrag der Gegenseite entsprechend professionell reagieren zu können.

Um die notwendige Korrespondenz so einfach und effektiv wie möglich zu gestalten, kommuniziere ich mit Ihnen vorzugsweise per E-Mail, denn dadurch ist ein schneller und direkter Informationsaustausch gewährleistet.

Aus verschiedenen Rechtsbereichen

Die Vor- und Nachteile des Aufhebungs­vertrages

Rechtsanwalt Zauner
2 Kommentare
1. Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer a) Vorteile Aufgrund der Chancen aber auch der bestehenden Risiken, die der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer mit sich bringt, gilt es, […]
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Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Rechtsanwalt Zauner
5 Kommentare
Der Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt im Arbeitsrecht das Äquivalent zum Abschluss des Arbeitsvertrages dar. Beiden vertraglichen Vereinbarungen ist gemein, dass die Parteien des Arbeitsvertrages eine vertragliche Regelung treffen, […]
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Die Anklage gegen den Beschuldigten im Strafverfahren

Rechtsanwalt Zauner
Keine Kommentare
Wenn die Ermittlungen gegen den Beschuldigten einen hinreichenden Tatverdacht bezüglich einer oder mehrerer Straftaten geben, kann eine Anklage gem. § 170 I StPO verfasst oder der Erlass eines Strafbefehls gem. […]
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Einstellung Strafverfahren nach § 153 und 153a stpo

Rechtsanwalt Zauner
6 Kommentare
Bei der Einstellungsmöglichkeit nach § 153 StPO liegt im Gegensatz zur Vorschrift des § 170 II StPO ein Anfangsverdacht vor. Das Strafverfahren kann hier jedoch dann eingestellt werden, wenn die […]
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Strafrecht - Der Strafbefehl

Rechtsanwalt Zauner
Keine Kommentare
Der Erlass eines Strafbefehls ist in den §§ 407 ff. StPO geregelt. Diese Verfahrensweise hat die gleichen Voraussetzungen wie die Anklage, es muss als hinreichender Tatverdacht einer Straftat gegen den […]
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Die Möglichkeiten zur Einstellung des Strafverfahrens, § 170 StPO

Rechtsanwalt Zauner
Keine Kommentare
Das Strafverfahren gegen einen Beschuldigten kann aufgrund verschiedener Vorschriften in der Strafprozessordnung eingestellt werden. Die häufigsten Arten der Verfahrenseinstellung sind im Strafrecht nach §§ 170 II, 153, 153a, 154 und […]
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Anfahrtsbeschreibung

Meine Kanzlei befindet sich in der Pawelstraße 5 in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und zum Amtsgericht Braunschweig.

Direkt vor der Kanzlei befinden sich auf beiden Straßenseiten Parkplätze, sowie in den angrenzenden Straßen Wilhelmitorwall, Hohetorwall und der Goslarschen Straße.

Weiterhin können Sie die Kanzlei durch die gute Verkehrsanbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln BUS 418, 422, 443 mit Ausstieg an der Haltestelle Goslarsche Straße erreichen. Überqueren Sie die Hohetorbrücke in Richtung Innenstadt und biegen die nächste kleine Einbahnstraße nach rechts ein. Der Weg beträgt in etwa 1 Gehminute.

Eine größere Karte finden Sie unter Anfahrt.

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Hinweise zu Covid-19

Aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften hinsichtlich des Corona/Covid-19 Virus möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, bei einem Besuch der Kanzlei in Braunschweig einen Mund-Nasenschutz aufzusetzen.

Ich helfe Ihnen auch kontaktlos gerne per Telefon oder E-Mail weiter.

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